Vortrag von IRENE BRANDHAUER-SCHÖFFMANN
Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr
Otto-Mauer-Zentrum
Der Vermögensvertrag 1960 zwischen der Republik Österreich und dem Hl. Stuhl hat sowohl 90% der Immobilien der in der NS-Zeit entzogenen Religionsfonds an die Republik Österreich übergeben als auch Entschädigungen für Vermögensentzüge durch das NS-Regime festgelegt. Der Hl. Stuhl hat im Vertrag mit dem Satz „Die Kirchenbeiträge werden weiter eingehoben“ ein aus der NS-Zeit stammendes Gesetz bestätigt und ist somit für den steigenden Rückgang der Katholikenanteils mit verantwortlich. Die Bischofskonferenz hat bereits 1998 schriftlich festgestellt, dass für zwei Drittel der Katholik/innen der Kirchenbeitrag das Motiv für den Austritt ist.
Grundlegende historische Informationen durch die Referentin sind als Basis für neue Überlegungen zur Thematik „Kirchenbeitrag“ unerlässlich.
Ziel von Reformen muss es sein, wie die Austritte in Österreich gesenkt werden können.
Doz.in Dr.in Irene Bandhauer-Schöffmann ist eine österreichische Historikerin, studierte Geschichte (Schwerpunkt Zeitgeschichte), Germanistik und Publizistik an der Uni Wien. Sie leitete das Forschungsprojekt zu „Entzug und Restitution im Bereich der katholischen Kirche“ und war am Aufbau der Koordinierungsstelle für Frauen- und Geschlechterforschung an der Uni Klagenfurt beteiligt.