Vortrag am Montag, 13. März um 19 Uhr / Otto-Mauer-Zentrum / Währinger Str. 2-4 / 1090 Wien
Ortstafelerkenntnis, Adoptionserkenntnis, Bundespräsidentenwahlerkenntnis, immer wieder erregen Entscheidungen („Erkenntnisse“) des österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Aufmerksamkeit einer breiten Öffentlichkeit, weil sie tief in das österreichische politische Geschehen eingreifen. Gehört es zum Wesen einer Verfassungsgerichtsbarkeit, dass sie „politisch“ ist, oder ist eine „unpolitische“ Verfassungsgerichtsbarkeit überhaupt denkbar? Woher kommt überhaupt die Idee, dass ein Gericht über die Einhaltung der Verfassung wacht, und welche Rolle spielte insbesondere Hans Kelsen bei der Gründung des Verfassungsgerichtshofes im Jahr 1919? Gibt es Verfassungsgerichtshöfe in Europa, die ähnlich aufgebaut sind? – All diesen Fragen soll im Vortrag nachgegangen werden.
Thomas Olechowski lehrt Rechtsgeschichte an der Universität Wien. Er war 2004-2006 Vorsitzender des Kath. Akademikerverbandes der Erzdiözese Wien.