Vortrag am Montag, 13. März um 19 Uhr / Otto-Mauer-Zentrum / Währinger Str. 2-4 / 1090 Wien

Ortstafelerkenntnis, Adoptions­er­kenntnis, Bundespräsi­den­tenwahl­erkenntnis, immer wieder erregen Entscheidungen („Erkenntnisse“) des österreichischen Verfassungsgerichtshofes die Aufmerk­samkeit einer breiten Öffentlichkeit, weil sie tief in das österreichische politische Geschehen eingreifen. Gehört es zum Wesen einer Verfassungs­gerichtsbarkeit, dass sie „politisch“ ist, oder ist eine „unpolitische“ Verfassungs­gerichtsbarkeit überhaupt denkbar? Woher kommt über­haupt die Idee, dass ein Gericht über die Einhaltung der Verfassung wacht, und welche Rolle spielte ins­be­son­dere Hans Kelsen bei der Gründung des Verfassungs­gerichtshofes im Jahr 1919? Gibt es Verfassungs­ge­richtshöfe in Europa, die ähnlich aufgebaut sind? – All diesen Fragen soll im Vortrag nachgegangen werden.
 
Thomas Olechowski lehrt Rechtsgeschichte an der Universität Wien. Er war 2004-2006 Vorsitzender des Kath. Akademikerverbandes der Erzdiözese Wien.

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