Vortrag am Mittwoch, 28. Jänner um 19:30 (!) / Otto-Mauer-Zentrum / Währinger Str. 2-4 / 1090 Wien

Die Energieeffizienzrichtlinie der EU verlangt von allen Mitgliedsstaaten, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 jährlich Energieeffizienzmaßnahmen im Umfang von 1,5% der Endenergie gesetzt werden. 2021 sollen dadurch die Endenergie um 10,5% geringer sein.

Spät aber doch hat im Juli 2014 Österreich mit dem Bundesenergieeffizienzgesetz die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Energielieferanten wurden dabei verpflichtet, jährlich Energieeffizienzmaßnahmen für 0,6% der Energie-Absatzmenge zu setzen ansonsten droht eine Ausgleichszahlung. Größere Unternehmen (Endverbraucher) müssen zusätzlich Energieaudits oder Energiemanagementsysteme einführen.

Nach Jahren der Fokusierung auf CO2 Reduktion durch den Einsatz Erneuerbarer Energie gewinnt dadurch die Reduktion des Energieverbrauchs eine verstärkte Rolle. Gleichzeitig wandelt sich dabei die Rolle des Energieversorgers zum Energiedienstleister.

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