AUDIO-STREAM DES VORTRAGS VOM 1. APRIL 2014

Bildung „muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen (…) religiösen Gruppen beitragen“ (AEM Art. 26 Recht auf Bildung, Abs.2). Da Verständnis ohne Verstehen nicht möglich ist, ergäbe sich daraus eine Verpflichtung zur religiösen Bildung, in welcher Form auch immer. Fast alle Mitgliedsstaaten des Europarates haben ein Unterrichtsfach für religiöse Bildung, das jedoch unterschiedlich organisiert und profiliert ist.

Martin Jäggle ist emeritierter Professor für Religionspädagogik und Katechetik der Universität Wien.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert